Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Radeberger Landstraße, S177 Rossendorf, aus Ri. B 6, in Ri. Eschdorf mit 37 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 dokumentierte mit Frontfoto 87 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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