Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eislingen, B 10 neu, Heimttunnel Ostseite, FR Stuttgart die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 1117 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 17 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Eislingen/Fils übersandte Zeugenfragebogen
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