Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 100,000, Ri. Frankfurt/Main um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto .

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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