Bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h wurde der erforderliche Abstand von 75,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Emstek, BAB 1, km 161,278, Rtg. Osnabrück nicht eingehalten. Der Abstand betrug 34,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System 3.0 VKS 3.2 3 D festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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