Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Engen, auf der BAB 81, km 709,830, Stuttgart-Singen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 151 km/h, zulässig waren 130 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed FM1

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”