Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Erlangen, auf der A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 660, bei km 2.9 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 85 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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