Bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h wurde der erforderliche Abstand von 80,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der Bundesautobahn A 8, Richtung München, Abschnitt 420, bei km 2,706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 34,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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