Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Frankfurt am Main, Hochstraße Ecke Taubenstraße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät
mit Foto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Zeugenfragebogen
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