Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gemeinde Ovelgönne, Barghorn, B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg ( mit Sattelzug) begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax TPH-S 67 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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