Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Gieboldehausen, Göttinger Landstraße, bei km 23,9, Rtg. Göttingen um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO 3.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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