Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Giengen, 89537 Giengen, Obertorstraße, verkehrsberuhigter Bereich mit 25 km/h, bei zulässigen 10 km/h gemessen. Festgestellt wurden 35 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 42 Abs. 2 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Gingen An der Brenz übersandt.
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