Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gießen, Kleinlinden, Wetzlarer Straße, Rtg. Stadtmitte die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Induktionsschleifenmessung mit Foto ergab 55 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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