Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Großbeeren, Hauptstraße 2, in Richtung Berliner Straße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan mit Beweisfoto 48 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Zeugenfragebogen
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