Bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h wurde der erforderliche Abstand von 41,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 75,00 €
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlies Bußgeldbescheid
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