In der Gemarkung Heidelberg, auf der B 37, Höhe km 0,8, Fahrtrichtung HD wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit stationärer Überwachungsanlage 92 km/h.
Aktenführende Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Anhörungsbogen.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.