In der Gemarkung Heidelberg, auf der B 37, Höhe km 0,8, Fahrtrichtung HD wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit stationärer Überwachungsanlage 92 km/h.

Aktenführende Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Anhörungsbogen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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