Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Hennef-Käsberg, B 8, Fahrtr. Altenkirchen um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 digital Radar mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Vordruck Anhörung
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