Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, auf der BAB 3, bei km 109,175, FR Köln begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Vitronic PSFM 1 mit Frontfoto 83 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Vordruck Anhörung

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