Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hofheim-Wallau, auf der A 66 , bei km 20,480, Fahrtrichtung Frankfurt am Main begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto 109 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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