Bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h wurde der erforderliche Abstand von 44,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Hungenroth, BAB 61, km 253,600, Gem. Hungenroth, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld; 160,00 €. 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlies Bußgeldbescheid
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