Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Idstein, auf der BAB 3, bei km 130,400, in FR Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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