Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 112 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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