Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kaiserslautern, Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB 6, AS Einsiedlerhof Höhe km 623,3, FR Mannheim begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 44 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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