Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Kaiserslautern, Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB 6, Höhe km 623.3, FR Kaiserslautern um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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