Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kevelaer, OT Kervenheim, auf der L 464, Schloss-Wissener-Str. 8, K 13, FR Weeze die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden 77 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreisverwaltung Kleve übersandte Zeugenfragebogen

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