Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Kirchen, OT Wehbach, Wingendorfer Straße, FR Katzwinkel. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 mit Frontfoto 54 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) übersandte Vordruck Anhörung
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