Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Koblenz, Moselring, FR Friedrich-Ebert-Ring die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 72 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Koblenz übersandte Vordruck Anhörung
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