Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Köln, auf der BAB 3, bei km 0.80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, Fahrtrichtung Oberhausen um 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit TraffiStar S 330 Stationär BAB, Foto 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Anhörung

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