Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Köln, auf der Bundesautobahn A 57, in Höhe km 114,392, RF Neuss um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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