Bei einer Geschwindigkeit von 161 km/h wurde der erforderliche Abstand von 80,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ladbergen, auf der A 1, in Höhe km 245,870, RF Bremen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 33,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Bußgeld: 120,00 €, erhöht wegen Voreintragung.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt erließ Bußgeldbescheid

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