Bei einer Geschwindigkeit von 157 km/h wurde der erforderliche Abstand von 78,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Lenting, auf der Bundesautobahn A 9, im Abschnitt 920, bei km 1.636 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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