Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruheergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 108 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: stat. Messsystem TraffiStar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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