Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung durch Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330, ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 152 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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