Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohmar, auf der BAB 3, bei km 13,630, FR Frankfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 126 km/h mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Vordruck Anhörung

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