Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Lohmar-Breidtersteegsmüh, B 507, Fahrtr. Neunkirchen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung  mit VDS M5 digital, mit Frontfoto 92 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

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