Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 63, in Höhe km 2,4 FR Mainz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 105 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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