Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h wurde der erforderliche Abstand von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Manching, auf der A 9, Nürnberg, Ab. 980, km 1.050 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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