Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Monheim am Rhein, Bleerstraße, FR Leverkusen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 72 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES 8.0.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt.

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