Bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, in Höhe km 2,300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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