Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 134 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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