Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nordhorn, Lingener Straße 120, FR Lingen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit G Multanova 6F ergab 110 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Grafschaft Bentheim übersandte Vordruck Anhörung
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