Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nordhorn, Neuenhauser Straße 206, FR Neuenhaus die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 33 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Vitronic Poliscan ergab 83 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Grafschaft Bentheim übersandte Zeugenfragebogen
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