Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oelsberg, Gem. Oelsberg, B 274, Einm. Oelsberg, FR Nastätten mit 41 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Lichtschrankenmessung dokumentierte mit Foto 111 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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