Bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 74,024, Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem mit Frontfoto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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