Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 74,024, Hannover in Osnabrück nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem mit Frontfotofestgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”