Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Quirnbach, Gem. Quirnbach, auf der BAB 62, Höhe km 201,7, FR Trier die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 136 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 56 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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