Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach,auf der BAB 6, Höhe km 633,3, Fahrtrichtung Mannheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 108 km/h Messung mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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