Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Rheda-Wiedenbrück, auf der Rietberger Str., B 64, Abs. 22, Stations-Km 0,279 um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiPhot.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Formular Anhörung
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