Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Rheinfelden, BAB 861, km 3.850, Lörrach – Rheinfelden, AD Hochrhein- AS Rheinfelden -Mitte. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 mit Foto 83 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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