Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Rieste, auf der BAB 1, bei km 202,852, RF Münster nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG,§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Formular Zeugenfragebogen

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