Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rodalben, Gemarkung Rodalben, B 270,Höhe km 1,900, FR Kaiserslautern mit 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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